§ 1 Allgemeiner Leistungsumfang / Vergütung Der Leistungsumfang des Auftragnehmers bemißt sich nach der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers, welche sich aus den zu erbringenden Leistungen und den jeweiligen Einzelpreisen zusammensetzt sowie ggf. angefertigten und schriftlich in den Vertrag einbezogenen Verhandlungsprotokollen (Schriftformerfordernis wird vereinbart). Der spezielle Leistungsumfang des Auftragnehmers umfaßt lediglich die technische und grafische Gestaltung / Umsetzung, nicht jedoch die Entwicklung und Umsetzung von Marketingkonzepten etc., soweit sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt. Die Leistungszeit ergibt sich nach der gesonderten Vereinbarung der Parteien. Soweit eine Leistungszeit nicht vereinbart ist, gilt die branchenübliche Entwicklungszeit als vereinbart. Soweit in der Leistungsbeschreibung Einzelpreise angegeben sind, bemißt sich der jeweilige Gesamtpreis nach der entsprechenden Stückzahl. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

§ 2 Demo-Version Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer den Auftrag zur Erstellung einer Demo - Version der Online - Präsentation. Die Demo - Version hat der Leistungsbeschreibung und deren technischen und inhaltlichen Spezifikationen zu entsprechen. Der Auftraggeber ist für die Lieferung der redaktionellen Inhalte; der Auftragnehmer für sämtlicher Bildmaterialien, für die graphische Gestaltung und die spätere (im Rahmen der Fertigstellung) digitale Umsetzung der Inhalte der Demo - Version verantwortlich. Die Demo - Version braucht nicht in digitaler Form erstellt und vorgelegt werden; insbesondere ist eine Einbindung in das Internet im Rahmen der Demo - Version nicht geschuldet; ausreichend ist die grafische Darstellung. Nach Ablieferung der Demo - Version (Übergabe in grafischer, nicht digitaler Darstellung ist ausreichend) wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen, ob Änderungen und / oder Ergänzungen gewünscht werden. Die Mitteilung des Auftraggebers muß alle gewünschten Änderungen / Ergänzungen enthalten - später vorgebrachte Änderungen / Ergänzungen braucht der Auftragnehmer nicht berücksichtigen. Erfolgt innerhalb einer Woche nach Zugang der Demo - Version keine Mitteilung des Auftraggebers, gilt die Demo - Version als Grundlage des Piloten vereinbart und abgenommen. Der Auftragnehmer wird im Rahmen seiner Kapazitäten und technischen Möglichkeiten auch Änderungen und / oder Ergänzungen berücksichtigen, welche nicht im Rahmen der Leistungsbeschreibung liegen. Die sich hieraus ergebenden Zusatzleistungen sind vom Auftraggeber zusätzlich zu entgelten, wobei für die Vergütungsbemessung die Preise der Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt werden.

§ 3 Pilot - Version Auf Grundlage der Demo - Version erstellt der Auftragnehmer eine Pilot - Version der Online - Präsentation. Die Pilot - Version hat der Auslegung der Demo - Version und den technischen und inhaltlichen Spezifi kationen der Leistungsbeschreibung zu entsprechen. Nach Ablieferung der Pilot - Version wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen, ob Änderungen und / oder Ergänzungen gewünscht werden. Die Mitteilung des Auftraggebers muß alle gewünschten Änderungen / Ergänzungen enthalten; später vorgebrachte Änderungen / Ergänzungen braucht der Auftragnehmernicht berücksichtigen. Erfolgt keine Mitteilung des Auftraggebers, gilt die Pilot - Version als Grundlage der Fertigstellung vereinbart und abgenommen. Der Auftragnehmer wird im Rahmen seiner Kapazitäten und technischen Möglichkeiten auch Änderungen und / oder Ergänzungen berücksichtigen, welche nicht im Rahmen der Leistungsbeschreibung oder der Demo - Version liegen. Die sich hieraus ergebenden Zusatzleistungen sind vom Auftraggeber zusätzlich zu entgelten, wobei für die Vergütungsbemessung die Preise der Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt werden.

§ 4 Fertigstellung und Abnahme Nach Ablieferung und Abnahme der Pilot - Version erstellt der Auftragnehmer (ggf. unter Berücksichtigung von Änderungswünschen) die endgültige Internet - Präsentation. Die endgültige Version hat der Auslegung der Pilot - Version und den technischen und inhaltlichen Spezifi kationen der Leistungsbeschreibung zu entsprechen. Nach Fertigstellung der endgültigen Version teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung mit. Die fertiggestellte Internet - Präsentation wird, soweit dies vereinbart wurde, vom Auftragnehmer unter der vereinbarten Internet - Adresse (Domain) in das Internet gestellt. Sollte eine Einbindung in das Internet nicht vereinbart sein, wird die fertiggestellte Internet - Präsentation dem Auftraggeber in digitalisierter Form auf einem Datenträger übersandt. Nach Übersendung / Fertigstellungsanzeige und Einbindung in das Internet kann der Auftraggeber einen Probelauf in den Räumen des Auftragnehmers verlangen. Die Abnahme erfolgt nach einem erfolgreichen Probelauf der in dessen Online - Dienst. Liegen keine Beanstandungen vor, so wird die Abnahme durch den Auftraggeber erklärt. Verlangt der Auftraggeber nach Übersendung / Fertigstellungsanzeige und Einbindung in das Internet innerhalb einer Frist von 2 Wochen keinen Probelauf, so gilt die Leistung als abgenommen.

§ 5 Sonstige Regelungen zur Durchführung Leistung Der Auftragnehmer wird bei der Erstellung der Demo - Version, des Piloten und der Internet - Präsentation jeweils Anregungen und Änderungsvorschläge des Auftraggebers berücksichtigen, es sei denn, dies wäre aus Gründen des Produktionsablaufes nicht mehr möglich. Hierauf wäre der Auftraggeber durch den Auftragnehmer schriftlich hinzuweisen. Soweit diese Anregungen und Änderungsvorschläge gegenüber der jeweils vorherigenProduktionsstufe oder den getroffenen Vereinbarungen inhaltliche Abweichungen beinhalten, die zu erhöhten Produktionskosten führen würden, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen. In diesem Fall kann der Auftragnehmer entsprechende Zusatzkosten unter Zugrundelegung der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise verlangen, soweit der Auftraggeber von den Anregungen und Änderungsvorschläge nicht Abstand nimmt. In gleicher Weise hat der Auftragnehmer auf etwaige durch eine Berücksichtigung der Änderungsvorschläge entstehende Verzögerungen bei der Fertigstellung hinzuweisen.

§ 6 Rechtseinräumung Geheimhaltungspfl icht / Datenschutz Der Auftragnehmer räumt hiermit dem Auftraggeber für sämtliche an der Internet - Präsentation bestehenden Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen wettbewerbsrechtlichen und Sui-generis-Schutzrechten die zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzten ausschließlichen Nutzungsrechte „zur Verfi lmung“ und zur umfassenden Auswertung der daraus entstehenden Produktionen in allen Medien ein, soweit er hierzu rechtlich in der Lage ist. Der Auftragnehmer verpfl ichtet sich, während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung sowie für weitere zwei Jahre sämtliche vertraulichen Informationen, die dem Auftragnehmer in Zusammenhang mit der Abwicklung dieser Vereinbarung bekannt werden sollten, vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten zu offenbaren oder anderweitig zu verwenden. Unter vertraulich sind dabei alle diejenigen Informationen zu verstehen, die nicht allgemein bekannt sind und die entweder von dem Auftraggeber als vertraulich eingestuft werden oder bei denen sich aus den Umständen ergibt, daß sie als vertraulich behandelt werden sollen. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die der jeweiligen Vertragspartei bekannt waren, bevor sie ihr von der anderen Vertragspartei offenbart wurden, sowie Informationen, die ohne ein Verschulden der jeweiligen Vertragspartei allgemein zugänglich werden.

§ 7 Gewährleistung Der Auftragnehmer wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler unverzüglich beseitigen. Er ist bemüht, erhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen. Der Auftragnehmer kann die Gewährleistung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung erbringen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Zugriffsmöglichkeit auf die Internet - Präsentation und die Abrufbarkeit der in diesem gespeicherten Daten. Keine Gewährleistung begründen unerhebliche Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Internet - Präsentation, beim Datenabruf oder bezüglich des Inhalts der Daten (z.B. Schreibfehler), die den Gebrauch der Internet - Präsentation nicht wesentlich beeinträchtigen. Von der Gewährleistung ausgenommen sind auch Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechungen des Servers oder der Kommunikationswege herrühren. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel und wegen mangelnder Verfügbarkeit sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung anzeigt. Der Auftraggeber gewährleistet ausdrücklich, daß die von ihm gelieferten Inhalte, soweit sie seiner Kontrolle unterliegen, gegen keine bestehenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, insbesondere nicht gewaltverherrlichender oder pornographischer Art sind und die Inhalte auch im übrigen nicht Rechte Dritter verletzen. Etwaige Gewährleistungsansprüche sowie sonstige Schadensersatzansprüche, welche mit der Erfüllung der vertraglichen Verpfl ichtung in Verbindung stehen, verjähren innerhalb von sechs Monaten.

§ 8 Haftung Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz ist, soweit sie nicht den vorgenannten Gewährleistungsregeln unterliegt, gleich aus welchem Rechtsgrund auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. In allen anderen Fällen aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspfl icht, aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch beschränkt auf den Höchstbetrag von Euro 5112,92 (DM 10.000). Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer Nutzung der Internet - Präsentation durch Nichteinhaltung der Verpfl ichtung gemäß § 7 (5) erhoben werden sollten. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die dem Auftragnehmer bei der Durchsetzung der mit dieser Vereinbarung übertragenen Rechte oder zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten.

§ 9 Schlußbestimmungen / Rechtswahl / Gerichtsstand Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung der Vereinbarung berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN - Kaufrechts.


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